AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im nachfolgenden Text wird der Einfachheit halber und zugunsten der Lesefreundlichkeit auf einige Vereinfachungen hingewiesen: Halbtägige und ganztägige Veranstaltungen und Kurse in den Bereichen Bildung, Sport, Unterhaltung, Kultur und Kunst werden unter dem allgemeinen Begriff Event zusammengefasst. Die Event Agentur Gervilla wird nachfolgend als EAG bezeichnet. Es wird allgemein auf die Doppelnennung der männlichen und weiblichen Form verzichtet. In der Regel wird die kürzere (maskuline) oder gebräuchlichere Form verwendet. Das andere Geschlecht ist immer miteingeschlossen.  

1. Allgemeines

Durch Abschluss des Vertrages erklärt der Event-Teilnehmer, dass er am Tag des Vertragsabschlusses (d.h. am Tag der Event-Buchung) volljährig (18 Jahre) und unterschriftsberechtigt war. Der Event-Teilnehmer muss die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Event-Ausschreibung erfüllen, ansonsten es der EAG, bzw. dem Event-Experten vorbehalten ist, den Event-Teilnehmer vom Event auszuschliessen. In einem solchen Fall ist eine Gutschrift oder Rückzahlung des einbezahlten Event-Preises ausgeschlossen.  

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, das auf der Homepage info@gemeinsamerleben.ch publiziert ist und alle vereinbarten Leistungen festhält. Der Vertrag zwischen dem Event-Teilnehmer und der EAG kommt mit der Entge-gennahme der schriftlichen Anmeldung per E-Mail, per SMS, per Post oder via Anmeldung auf der entsprechenden Event-Seite zustande.

3. Leistungsumfang

Die vertraglichen Leistungen der EAG ergeben sich aus der Event-Ausschreibung auf der Homepage info@gemeinsamerleben.ch. Die Events finden grund-sätzlich bei jeder Witterung statt. Der Event-Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass aus zwingenden Gründen (Naturereignisse, Wetter, höhere Gewalt, körperli-che/geistige Verfassung der Event-Teilnehmer, etc.) das Programm den gegebenen Verhältnissen angepasst werden kann. Soweit erforderlich, ist die EAG, resp. der Event-Experte berechtigt, während des Events, in Absprache mit den Event-Teilnehmern, Teile des Ablaufes in Abweichung der Event-Ausschreibung zu verändern. Der Event-Teilnehmer hat durch Event-Verschiebung oder Programmänderung keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

4. Zahlungskonditionen

Die Bezahlung des Event-Preises ist  innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung mitsamt Rechnung und Kopie der geltenden AGB fällig. Die Zahlungsinformationen finden sich auf der Homepage info@gemeinsamerleben.ch im Impressum. Eigens für den Event-Teilnehmer bestellte Lehrmittel und für seinen persönlichen Gebrauch bestimmte Materialien werden immer, auch im Falle einer Annullation in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden unter dem Begriff "allfällig generierte Kosten" zusammengefasst (vgl. Punkt 10). Die EAG ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, weshalb die Mehrwertsteuer nicht separat ausgewiesen wird. Sämtliche Event-Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto und ohne Abzug. Im Falle des Zah-lungsverzuges des Event-Teilnehmers (auch im Falle seines Nichterscheinens zum Event) wird pro ausgestellte Mahnung ein Unkostenbeitrag von CHF 10 erhoben. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert.

5. Abbruch des Events durch den Event-Teilnehmer

Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Events erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige, nicht von der EAG verschuldete Zusatzkosten gehen zu Lasten des Event-Teilnehmers.

6. Beanstandungen und Reklamationen (Qualitätssicherung)

Beanstandungen und Reklamationen sind während des Events sofort dem EAG-Vertreter, resp. dem Event-Experten zu melden. Die vor Ort angebrachten Beanstandungen und Reklamationen sollten zudem nach dem Event in schriftlicher Form direkt gemeldet werden. Rückvergütungen sind auf jeden Fall ausgeschlossen.

7. Versicherungen

Reise-, Unfall-, Kranken- und Annullationskostenversicherung sind Sache des Event-Teilnehmers.

8. Haftung

Die EAG ist als Veranstalterin verantwortlich für die gewissenhafte Erbringung der auf der Homepage info@gemeinsamerleben.ch enthaltenen Event-Ausschreibung  und der darin aufgeführten Leistungen. Die EAG verpflichtet sich zur sorgfältigen Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung der ausge-schriebenen Events sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung Event-Experten der jeweiligen Events. Die Leistungserbringer (Transportführer wie Flug-, Schiffs-, Busunternehmen, Hotels, Restaurants, Event-Experten (externe Dienstleister wie Wanderleiter, Kursleiter, Referenten, etc.) haften für die Erbringung ihrer Leistungen in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Event-Teilnehmer. Für die Leistungen, welche vom Event-Teilnehmer während des Events nicht beansprucht werden (Ausflüge, Besichtigungen, Eintritte, Mahlzeiten, Bahnfahrten, etc.) besteht kein Anspruch auf Vergütung. Durch die Anmeldung für einen Event anerkennt der Event-Teilnehmer die möglichen Gefahren und Risiken.

9. Rücktrittsbedingungen seitens EAG  

Liegen ausserordentliche Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, Umstände, welche die Sicherheit der Event-Teilnehmer beeinträchtigen können)  oder wird die in der Event-Ausschreibung genannte Mindestzahl von Event-Teilnehmern nicht erreicht, kann die EAG jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann, abzüglich allfällig generierter Kosten (vgl. Punkt 10), d.h. eigens für den Event-Teilnehmer bestellte Lehrmittel und für seinen persönlichen Gebrauch bestimmte Materialien, etc., zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle ungenügender Event-Teilnehmerzahl kann der Event jedoch durchgeführt werden, sofern eine entsprechende Anpassung des Event-Preises von den angemeldeten Event-Teilnehmern akzeptiert wird. 

10. Annullationskosten / Ersatzperson

Tritt der Event-Teilnehmer von einem Event aus irgendwelchen Gründen zurück, so gelten die Rückvergütungssätze gemäss anschliessender Tabelle. Massgebend zur Berechnung der Rückvergütung ist der Poststempel, resp. das E-Mail-Eingangsdatum der schriftlichen Annullation bei info@gemeinsamerleben.ch. Im Falle der Annullation ist der Event-Teilnehmer für alle nicht mehr rückgängig machbaren Kosten (bspw. namensgebundene Buchungen, bestellte Lehrmittel und für den persönlichen Gebrauch des Event-Teilnehmers bestimmte Materialien, etc.) (allfällig generierte Kosten) kostenpflichtig. Der Event-Teilnehmer kann eine Ersatzperson seinen Event antreten lassen. Die Ersatzperson muss die notwendigen Event-Voraussetzungen erfüllen und bereit sein, allfällige Umbuchungs-gebühren (z.B. namensgebundene Reservationen) zu begleichen. In diesem Fall ist der annullierende Event-Teilnehmer von den Annullationsgebühren befreit.

 

Annullierungsdatum:

Rückvergütungssätze bei einem Event-Preis bis CHF 100

Rückvergütungssätze bei einem Event-Preis bis CHF 200:

Rückvergütungssätze bei einem Event-Preis bis CHF 500:

Rückvergütungssätze bei einem Event-Preis ab CHF 501:

  ≥ 21Tage vor dem Event-Datum

CHF 10 zzgl. allfällig generierte Kosten
sind geschuldet.
Der Rest wird
rückvergütet.

CHF 20 zzgl. allfällig generierte Kosten
sind geschuldet.
Der Rest wird
rückvergütet.

CHF 50 zzgl. allfällig generierte Kosten
sind geschuldet.
Der Rest wird
rückvergütet.

CHF 150 zzgl. allfällig generierte Kosten
sind geschuldet.
Der Rest wird
rückvergütet.

 

Annullierungsdatum

 

Rückvergütungssatz (gilt für alle Event-Preise):

- 14 - 20 Tage vor dem Event-Datum

Event-Preis minus allfällig generierte Kosten, davon 50% Rückerstattung

- 7 - 13 Tage vor dem Event-Datum

Event-Preis minus allfällig generierte Kosten, davon 20% Rückerstattung

- 1 - 6 Tage vor dem Event-Datum
- nach Anmeldeschluss
- Nichterscheinen am Event-Datum

Keine Rückerstattung.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 


11. Datenschutz

Der Event-Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung seine persönlichen Daten gespeichert werden. Diese werden vertraulich behandelt. Der Event-Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für Werbesendungen der EAG verwendet werden. Die EAG gibt keine Kundendaten an Dritte weiter und garantiert im besten Wissen und Gewissen die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Datenschutzbestimmungen.

12. Änderungen der AGB

Die EAG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB sowie deren Gültigkeitsbeginn werden auf der Homepage www.gemeinsamerleben.ch publiziert. Für Buchungen gelten die AGB in der geltenden Fassung gemäss dem jeweiligen Buchungsdatum bzw. Vertragsabschluss (vgl. Punkt 2).

13. Salvatorische Klausel

Von diesen AGB abweichende oder diese AGB ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB durch zusätzlich abgeschlossene, individuelle Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommende Klausel ersetzt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der zwischen der EAG und dem Event-Teilnehmer abgeschlossene Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der EAG und dem Event-Teilnehmer ist das zuständige Gericht in Frauenfeld.

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Stand 1. April 2010  

 

Event Agentur Gervilla
Sonia Gervilla
Zielackerstrasse 24
CH-8500 Frauenfeld  
 
t +41 76 349 88 00
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